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   OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04   

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https://dejure.org/2004,8864
OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04 (https://dejure.org/2004,8864)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2004 - 15 AR 41/04 (https://dejure.org/2004,8864)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 15 AR 41/04 (https://dejure.org/2004,8864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 2 § 38 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 8 O 276/04
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85

    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04
    Maßgeblich für die Entscheidung des Senats ist im Rahmen von § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO grundsätzlich der Vortrag des Antragstellers (vgl. Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 24. Aufl. 2004, § 36 ZPO Rn. 18; BayObLGZ 1985, 314, 316).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 15 AR 10/03

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei unterschiedlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04
    Der Senat berücksichtigt in derartigen Fällen für die Frage, ob ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand gegeben ist, die Rechtsauffassung des mit der Hauptsache befassten Gerichts, ohne diese Rechtsauffassung inhaltlich zu überprüfen (vgl. Senat, OLGR Karlsruhe 2004, 257).
  • LG Bochum, 30.09.2004 - 8 O 276/04

    Zulässige Aufnahme einer Meldung in den Datenbestand der Schufa

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04
    Die Antragstellerin verlangt von den Antragsgegnern im Verfahren vor dem Landgericht M. 8 O 276/04 Zahlung in Höhe von insgesamt 2 Mio. EUR.
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 15 AR 55/04

    Voraussetzung für eine Gerichtsstandsbestimmung für mehrere als Streitgenossen im

    Für eine solche "vorsorgliche" Gerichtsstandsbestimmung in erweiternder Auslegung von § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO ist nach Auffassung des Senats generell kein Raum (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 AR 41/04 -).
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