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OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft
- Judicialis
ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ZPO § 38 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 2 § 38 Abs. 1
Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim - 8 O 276/04
- OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85
Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit
- OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 15 AR 10/03
Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei unterschiedlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04
Der Senat berücksichtigt in derartigen Fällen für die Frage, ob ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand gegeben ist, die Rechtsauffassung des mit der Hauptsache befassten Gerichts, ohne diese Rechtsauffassung inhaltlich zu überprüfen (vgl. Senat, OLGR Karlsruhe 2004, 257). - LG Bochum, 30.09.2004 - 8 O 276/04
Zulässige Aufnahme einer Meldung in den Datenbestand der Schufa
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2004 - 15 AR 41/04
Die Antragstellerin verlangt von den Antragsgegnern im Verfahren vor dem Landgericht M. 8 O 276/04 Zahlung in Höhe von insgesamt 2 Mio. EUR.
- OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 15 AR 55/04
Voraussetzung für eine Gerichtsstandsbestimmung für mehrere als Streitgenossen im …
Für eine solche "vorsorgliche" Gerichtsstandsbestimmung in erweiternder Auslegung von § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO ist nach Auffassung des Senats generell kein Raum (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 AR 41/04 -).